Planung l Prüfung l Bauüberwachung l Beratung l Koordination l Treuhandschaft l Gutachtenerstellung
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Kosten

 

Je nach Art und Umfang der Tätigkeiten wird das Honorar entweder nach dem tatsächlichen Aufwand oder in einem Prozentsatz der Baukosten berechnet. Die Gesamtleistung des Architekten setzt sich aus den Teilleistungen der Planung und der örtlichen Bauaufsicht zusammen. Details werden in der GOA bzw. in den Leistungs- und Vergütungsmodellen für Ziviltechniker – LM.VM geregelt. Vereinfacht gesagt wird das Architektenhonorar mit einem bestimmten Prozentsatz der Bausumme berechnet. Dieser Prozentsatz ändert sich nach Schwierigkeit der Aufgabe und der Bausumme. Werden nur einzelne Leistungen erbracht, vermindert sich das Honorar anteilsmäßig.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

1. Teilleistungen der Planung:

Vorentwurf
13%
Entwurf
17%
Detailplanung
10%
Ausführungsplanung
33%
Kostenermittlungsgrundlage
12%
künstlerische Oberleitung
5%
technische Oberleitung
5%
geschäftliche Oberleitung
5%
Gesamte Planungsleistung
100%
   

2. Örtliche Bauaufsicht

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